Messtechnische Überprüfung
Sonstiges von electrofuX
Der Betreiber der elektrischen Anlage und Geräte ist für diese verantwortlich. Dies kann weitreichende Konsequenzen haben. Die Rechtssprechung tritt im Schadensfall, wie zahlreiche Urteile zeigen, an den verantwortlichen Vermieter oder Geschäftsführer heran. Die Berufsgenossenschaften fordern ebenfalls in ihren Unfallverhütungsvorschriften UVV, BGV A3, VBG 4, BGV A2 und GUV-VA-2 eine regelmäßige Überprüfung der stationären Anlage (Verteiler, Steckdosen) und der Geräte (PC, Kaffeemaschine, Bohrmaschine).
Wir überprüfen bereits kostengünstig und regelmäßig die Elektroinstallationen div. Hausverwaltungen und Betriebe, so dass die Verantwortung im Schadensfall auf den Elektriker übergeht.
